tag:blogger.com,1999:blog-3876841684069318666.post5690791903941305599..comments2023-11-05T08:41:40.131+01:00Comments on Geschichtsblog: Zur Debatte um die Wiederauflage von "Mein Kampf"Stefan Sassehttp://www.blogger.com/profile/03504751435668017553noreply@blogger.comBlogger5125tag:blogger.com,1999:blog-3876841684069318666.post-79619606791957076442012-07-01T20:37:26.764+02:002012-07-01T20:37:26.764+02:00Das hat recht wenig mit "den Amis" zu tu...Das hat recht wenig mit "den Amis" zu tun. Der Freistaat Bayern hat das Vermögen Hitlers eingezogen und leitet daraus ab, dass es das Urheberrecht (oder zumindest die Nutzungsrechte) an "Mein Kampf" besitzt - quasi analog zu einer Erbschaft (und in dem Fall ist es nicht unübertragbar, sonst wäre ein Erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers recht sinnlos). Ob das rechtlich so haltbar ist, sei dahingestellt, es hatte aber wohl niemand so rechte Lust, dagegen zu klagen... ebensowenig wie der Freistaat Bayern seine Rechte im Ausland mit letztem Nachdruck durchzusetzen versucht.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3876841684069318666.post-19316149605477909072012-05-17T22:53:01.265+02:002012-05-17T22:53:01.265+02:00Diese Posse um "Mein Kampf": Verfassen, ...Diese Posse um "Mein Kampf": Verfassen, Verteilen an Mitglieder, Schließung des Verlagshauses, Übertragung an den Freistaat, Nicht-Drucken bis hin zur Bestrebung eines endlosen Urheberrechts ist dieser Bundesrepublik nicht angemessen.<br /><br />Dies ist ein Punkt des Urheberrechts den die Piraten ändern bzw., vielmehr, parlamentarisch diskutieren möchten. "Fair Use", 70 Jahre langes Urheberrecht nach dem Tod sind nur wenige Punkte in einem schwer zu verstehenden Dickicht.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3876841684069318666.post-91389151883281760072012-05-12T12:45:08.488+02:002012-05-12T12:45:08.488+02:00Die Übertragugn war schlicht vorkonstitutionell:
...Die Übertragugn war schlicht vorkonstitutionell:<br /><br />Die Allierten haben das Urheberrecht dem Freistaat Bayern übertragen, die konnten das damals. Die Amerikaner hatten vermutlich ihr anders konstruiertes Coypright vor Augen. Das ihre Maßnahme nicht ganz in die Logik des deutschen Urheberrechtes passt hatte man wohl weder bemerkt, noch hätte man darauf Rücksicht genommen.<br /><br />Das eine solche Übertragung/Konfiszierung auch nur des exklusiven Verwertungsrechtes unter dem Grundgesetz noch zulässig wäre, kann ich mir nicht vorstellen. Enteignungen sind ja, bei finanzielle Entschädigung, nicht pauschal unzulässig. Aber ginge dies auch beim Urheberrecht, um dann das exklusive Verwertungsrecht an jemand anderem zu übertragen, der die Verbreitung verbieten will, dann könnte man Artikel 5 unseres Grundgesetzes auch gleich streichen...<br /><br />Was anderes wäre es übrigens, wenn das Urhebrrecht bzw. exklusive Verwertungsrecht zugunsten der Überführung in Gemeinfreiheit entzogen würde, das ist nämlich etwas anderes als Gemeineigentum oder Staatseigentum: Bei Gemeinfreiheit hat niemand ein ausschliesliches, exklusives Recht...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3876841684069318666.post-39175606072172865002012-05-12T12:42:11.259+02:002012-05-12T12:42:11.259+02:00Die Übertragugn war schlicht vorkonstitutionell:
...Die Übertragugn war schlicht vorkonstitutionell:<br /><br />Die allierten haben das Urheberrecht dem Freistaat Bayern übertragen, die konnten das damals. Die Amerikaner hatten vermutlich ihr anders konstruiertes Coypright vor Augen. Das ihre Maßnahme nicht ganz in die Logik des deutschen Urheberrechtes passt hatten man wohl weder bemerkt, nocht hätte man darauf rücksicht genommen.<br /><br />Das eine solche Übertragung/Konfiszierung auch nur des exklusiven Verwertungsrechtes unter dem Grundgesetz noch zulässig wäre, kann ich mri nciht vorstellen. Enteignungen sind ja, bei finanzielle Entschädigung, nicht pauschal unzulässig. Aber ginge dies auch beim Urheberrecht, um dann das exklusive Verwertungsrecht an jemand anderem zu übertragen, der die Verbreitung verbieten will, dann könnte man Artikel 5 unseres Grundgesetzes auch gleich streichen...<br /><br />Was anderes wäre es übrigens, wenn das Urhebrrecht bzw. exklusive Verwertungsrecht zugunsten der Überführung in Gemeinfreiheit entzogen würde, das ist nämlich etwas anderes als Gemeineigentum oder Staatseigentum: Bei Gemeinfreiheit hat niemand ein ausschliesliches, exklusives Recht...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3876841684069318666.post-79151364849076017712012-05-10T07:58:47.988+02:002012-05-10T07:58:47.988+02:00Entschuldige bitte, ich bin da grad sensibilisiert...Entschuldige bitte, ich bin da grad sensibilisiert durch die Diskussion in diesem Intarwebz: Das Urheberrecht ist unübertragbar. Beim Freistaat Bayern lagen gewisse davon abgeleietete Verwertungsrechte.Anonymousnoreply@blogger.com