Freitag, 31. August 2012

Fundstück

Von Stefan Sasse

Eigentlich verlinke ich hier ja nur Sachen, die man sich ansehen sollte. Das ist dieses Mal anders. Ein Leser hat mich auf ein YouTube-Video aufmerksam gemacht, das in anderthalb schwer erträglichen Stunden noch einmal die unsägliche "Churchill war am Zweiten Weltkrieg Schuld"-Leier abfährt, die bereits hier diskutiert wurde. Wer nicht glauben will, was für Trottel draußen unterwegs sind, kann sich das Video ansehen, der Rest sollte diese Lebenszeitverschwendung eher weiträumig meiden und das Fundstück als Beleg dafür nehmen, dass die rechte Soße nicht ganz so unsichtbar ist, wie man das immer hofft.

Donnerstag, 23. August 2012

Darf man Begriffe benutzen, die bisher der Beschreibung der Verhältnisse in der Nazizeit vorbehalten waren?

Von Stefan Sasse

Unter dieser Überschrift fragten die NachDenkSeiten rhetorisch am 4. Juni nach. Dass ich den Artikel so lange mit mir herumschleppe, hat seine Gründe, denn die Beantwortung der Frage ist alles andere als einfach. Konkret geht es den NachDenkSeiten hauptsächlich um den Begriff der "Gleichschaltung", mit dem sie den großen, übergreifenden Reformkonsens in den Medien beschreiben. Weitere verwendete Begriffe sind "Stürmer-Methoden" (BILD) und "völkisches Denken" für den Rassismus, der besonders mit der Euro-Krise wieder salonfähig wurde. Die Frage wurde von den NachDenkSeiten eher rhetorisch gestellt und auch gleich beantwortet: ja, man darf es verwenden, und die Tabuisierung hat nur dazu geführt, dass diese Methoden quasi unter dem Deckmantel der political correctness salonfähig wurden und nicht als das benannt werden dürfen, was sie sind. Ich möchte dieser Argumentation widersprechen, aus zwei Gründen. Der eine ist eine verkappte Zustimmung zum letztgenannten Punkt, während der andere tiefer geht. Ich möchte daher mit dem ersten beginnen, der sich pragmatischer gebärdet und schlicht der politischen Kommunikation entstammt: Nazi-Vergleiche sind ein Verliererthema. Immer. Wer den Nazi-Vergleich benutzt, verliert (ich habe dazu bereits geschrieben). Es ist deswegen in höchstem Maße ratsam, von der Benutzung abzusehen. 

Donnerstag, 2. August 2012

Die Geschichte des "Supreme Court of the United States", Teil 3/3

Von Stefan Sasse


Dies ist der dritte und letzte Teil einer Serie zum "Supreme Court of the United States". Teil 1 und Teil 2 findet sich hier und hier. Darin wurde skizziert, wie der Supreme Court sich seine eigene Jurisdiktion schuf, die Frage der Sklaverei zu beantworten versuchte und in nie gekannte Tiefen abrutschte, indem er die Rassentrennung legalisierte. Danach verhinderte er lange Jahre eine Sozialgesetzgebung in den USA, ehe er unter Roosevelt mit liberalen Richtern besetzt  wurde und die New-Deal-Maßnahmen passieren ließ. In den 1950er und 1960er Jahren wurden zahlreiche Urteile gefällt, die die Bürgerrechtsbewegung entscheidend voranbrachten und die politische Landschaft der USA bis heute prägen. Seit dem Rücktritt Earl Warrens 1969 ist allerdings eine graduelle Rechtsverschiebung wahrnehmbar, die mit Ronald Reagans Regierungsantritt 1981 stark zunehmen sollte.

William Rehnquist
Der auf Burgers Rücktritt 1986 folgende Rehnquist-Court war einer der konservativsten Gerichtshöfe der letzten Jahrzehnte. Viele seiner Richter wurden von Ronald Reagan ernannt, und einige von ihnen sind heute noch aktiv. Interessanterweise sind einige sehr liberale Entscheidungen in seiner Zeit gefallen ein Zeichen dafür, dass die Richter tatsächlich sehr unabhängig von den Politikern sind, die sie ernennen. So erlaubte der Supreme Court explizit das Verbrennen von US-Flaggen unter dem ersten Verfassungszusatz (Texas v. Johnson, was zu einer bis heute bestehenden Bewegung für die Einführung eines Verfassungszusatzes, der Flaggenverbrennungen verbietet, führte), verbot öffentliche, von Schülern geführte Schulgebete (Lee v. Weisman), legalisierte Abtreibungen auch nach dem dritten Monat, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist (Stenberg v. Cahart) und erlaubte homosexuellen Geschlechtsverkehr (Lawrence v. Texas). Ebenfalls in diese Reihe gehört Grutter v. Bollinger, eine Entscheidung, die die Praxis der affirmative action, also der bevorzugten Einstellung von Schwarzen, legitimierte.