Dienstag, 8. Mai 2012

Zur Debatte um die Wiederauflage von "Mein Kampf"

Von Stefan Sasse

Dem Freistaat Bayern ist überraschend aufgefallen, dass das Urheberrecht auf Hitlers Nachlass - prominent darunter "Mein Kampf" - bald ausläuft (das Urheberrecht lag für 70 Jahre bei Bayern). Danach darf jeder, der will, das Buch drucken und verkaufen. Bislang hatte Bayern sich beharrlich geweigert, auch nur eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe zuzulassen - wer "Mein Kampf" lesen wollte, musste es sich in einem der 193 anderen Staaten dieser Welt besorgen. Die Debatte, die nun entsteht, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Als Paradebeispiel dafür kann "Anne Will" von 2.5.2012 herhalten, wo Norbert Geis (CSU), Wibke Bruhns (Journalistin), Volker Beck (Grüne), Serdar Somuncu (Kabarettist), Gabriele Baring (Therapeuthin) und Wolfgang Herles (Journalist) redeten. Die Forderung des CSU-Politikers Geis, "Mein Kampf" im Geschichtsunterricht in der Schule zu besprechen, diente dabei als Aufhänger der Sendung. Die Journalistin Wibke Bruhns, deren Vater als "Mitwisser" vom 20. Juli im August 1944 hingerichtet wurde, widersprach Geis aufs Schärfste. Sie empfiehlt "den Jugendlichen", die "eh nicht mehr lesen, sondern nur noch in Ausschnitten googeln" (aha) stattdessen die "seriöse" Widerstandsliteratur. Und damit sind wir auch mittendrin in einer Gespensterdebatte alter Menschen. 

Im Folgenden gehen sich die Diskutanten darüber aus, ob "Mein Kampf" an den Kiosken zum neuen Bestseller werden könne und Jugendliche vielleicht zum Neonazismus ziehen könnte. Die Vorstellung ist so unsäglich albern, dass einem die Synapsen knacken. "Mein Kampf" ist ein 700-Seiten-Wälzer in einer Sprache und mit einem Stil, der schon in den Zwanziger und Dreißiger Jahren dafür gesorgt hat, dass niemand das Buch wirklich lesen wollte. Somuncu, der so etwas wie die Stimme der Vernunft an dem Abend darstellte, bewies mit seinem Programm der kommentierten Mein-Kampf-Lesungen, wie lächerlich Hitlers verschriftliche Gedanken und wie eigentlich unlesbar sein Stil sind. Die Vorstellung, dass Jugendliche aus reiner Neugier sich durch diese siebenhundert Seiten lesen und dann, puff, zu Neonazis konvertiert werden ist vollkommen albern. "Mein Kampf" eignet sich höchstens als Paraphernalium für Neonazis, ein Objekt, das man sich in den Schrank stellt um zu zeigen, dass das Herz rechts schlägt. Diese Gefahr besteht selbstverständlich, aber daran können alle kommentierten Ausgaben dieser Welt nichts ändern. Ernsthaft lesen wird das Buch immer noch kaum jemand, und schon gar nicht jemand, der in der Neonazi-Szene als Sympathisant mitläuft. Wer so determiniert ist, sich Hitlers Gedanken en detail anzutun, der hat eh längst Mittel und Wege gefunden, das Ding zu lesen und zu vervielfältigen.

Bleibt die Forderung nach einer Behandlung an der Schule. Wenn ich Geis richtig verstanden habe, schlägt er vor, das Buch an der Schule in Auszügen zu behandeln und textkritisch zu analysieren. Wibke Bruhns, im Angriffsmodus, bezweifelt einfach einmal pauschal, dass alle Geschichtslehrer dafür ausgebildet sind. Danke, Frau Bruhns. Ich habe zwar im "Mein Kampf"-Didaktik-Kurs gefehlt, aber Auszüge daraus mit meinen Schülern zu besprechen traue ich mir dann doch zu. Die Sportpalastrede nutzen wir Geschichtslehrer seit Generationen, ohne dass wir bisher die Jugend zum Totalen Krieg verzogen haben; man kann es sich kaum vorstellen. Und wo ich gerade schon dabei bin kann ich mich an Bruns gerne noch ein bisschen mehr abarbeiten. Ihr Vorschlag, dass Jugendliche stattdessen seriöse Literatur kaufen und lesen sollten, also beispielsweise Texte zeitgenössischer Schriftsteller, ist sicherlich von ehrenwerter Intention. Von der Realität ist sie genausoweit entfernt wie ihre Vorstellungen davon wie ihre Theorie, wie Jugendliche sich durch das Internet bewegen.Die Geschichte des Dritten Reiches und auch des Widerstands dagegen ist genau das - Geschichte. Einige wenige sehr interessierte Jugendliche werden sich sicher über den Geschichtsunterricht hinaus darüber informieren, aber auch von denen wird nur ein Bruchteil soweit gehen, Originaldokumente der damaligen Zeit zu lesen. Selbst im Studium macht man das größtenteils im Rahmen der Forschungsarbeit und nicht zum persönlichen Vergnügen. 

Bruhns kommt hier schlicht ihre eigene Vergangenheit in den Weg. Es ist nachvollziehbar, aber bringt die Debatte kein Stück voran. Die Zeit ist mittlerweile über die wenigen verbliebenen Zeitzeugen hinweggerollt. Die Kämpfte um die Deutungshoheit der NS-Zeit finden inzwischen an anderen Fronten statt. Es wird Zeit, einer neuen, weniger vorbelasteten Generation das Feld zu überlassen. Es ist sicher kein Zufall, dass Anne Wills Talkrunde am Ende scheiterte. Volker Beck war mit 51 der zweitjüngste Teilnehmer der Runde, nach Somuncu. Wenig überraschend hatte auch Somuncu die pragmatischsten und angemessensten Ansätze an das Thema. Der Großteil der Wortmeldungen, ob nun von Geis, Bahring oder Bruhns, wirkte völlig aus der Zeit gefallen. Und das liegt schlicht daran, dass er aus der Zeit gefallen ist. Es wird Zeit, das einzusehen.

5 Kommentare:

  1. Entschuldige bitte, ich bin da grad sensibilisiert durch die Diskussion in diesem Intarwebz: Das Urheberrecht ist unübertragbar. Beim Freistaat Bayern lagen gewisse davon abgeleietete Verwertungsrechte.

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  2. Die Übertragugn war schlicht vorkonstitutionell:

    Die allierten haben das Urheberrecht dem Freistaat Bayern übertragen, die konnten das damals. Die Amerikaner hatten vermutlich ihr anders konstruiertes Coypright vor Augen. Das ihre Maßnahme nicht ganz in die Logik des deutschen Urheberrechtes passt hatten man wohl weder bemerkt, nocht hätte man darauf rücksicht genommen.

    Das eine solche Übertragung/Konfiszierung auch nur des exklusiven Verwertungsrechtes unter dem Grundgesetz noch zulässig wäre, kann ich mri nciht vorstellen. Enteignungen sind ja, bei finanzielle Entschädigung, nicht pauschal unzulässig. Aber ginge dies auch beim Urheberrecht, um dann das exklusive Verwertungsrecht an jemand anderem zu übertragen, der die Verbreitung verbieten will, dann könnte man Artikel 5 unseres Grundgesetzes auch gleich streichen...

    Was anderes wäre es übrigens, wenn das Urhebrrecht bzw. exklusive Verwertungsrecht zugunsten der Überführung in Gemeinfreiheit entzogen würde, das ist nämlich etwas anderes als Gemeineigentum oder Staatseigentum: Bei Gemeinfreiheit hat niemand ein ausschliesliches, exklusives Recht...

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  3. Die Übertragugn war schlicht vorkonstitutionell:

    Die Allierten haben das Urheberrecht dem Freistaat Bayern übertragen, die konnten das damals. Die Amerikaner hatten vermutlich ihr anders konstruiertes Coypright vor Augen. Das ihre Maßnahme nicht ganz in die Logik des deutschen Urheberrechtes passt hatte man wohl weder bemerkt, noch hätte man darauf Rücksicht genommen.

    Das eine solche Übertragung/Konfiszierung auch nur des exklusiven Verwertungsrechtes unter dem Grundgesetz noch zulässig wäre, kann ich mir nicht vorstellen. Enteignungen sind ja, bei finanzielle Entschädigung, nicht pauschal unzulässig. Aber ginge dies auch beim Urheberrecht, um dann das exklusive Verwertungsrecht an jemand anderem zu übertragen, der die Verbreitung verbieten will, dann könnte man Artikel 5 unseres Grundgesetzes auch gleich streichen...

    Was anderes wäre es übrigens, wenn das Urhebrrecht bzw. exklusive Verwertungsrecht zugunsten der Überführung in Gemeinfreiheit entzogen würde, das ist nämlich etwas anderes als Gemeineigentum oder Staatseigentum: Bei Gemeinfreiheit hat niemand ein ausschliesliches, exklusives Recht...

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  4. Diese Posse um "Mein Kampf": Verfassen, Verteilen an Mitglieder, Schließung des Verlagshauses, Übertragung an den Freistaat, Nicht-Drucken bis hin zur Bestrebung eines endlosen Urheberrechts ist dieser Bundesrepublik nicht angemessen.

    Dies ist ein Punkt des Urheberrechts den die Piraten ändern bzw., vielmehr, parlamentarisch diskutieren möchten. "Fair Use", 70 Jahre langes Urheberrecht nach dem Tod sind nur wenige Punkte in einem schwer zu verstehenden Dickicht.

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  5. Das hat recht wenig mit "den Amis" zu tun. Der Freistaat Bayern hat das Vermögen Hitlers eingezogen und leitet daraus ab, dass es das Urheberrecht (oder zumindest die Nutzungsrechte) an "Mein Kampf" besitzt - quasi analog zu einer Erbschaft (und in dem Fall ist es nicht unübertragbar, sonst wäre ein Erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers recht sinnlos). Ob das rechtlich so haltbar ist, sei dahingestellt, es hatte aber wohl niemand so rechte Lust, dagegen zu klagen... ebensowenig wie der Freistaat Bayern seine Rechte im Ausland mit letztem Nachdruck durchzusetzen versucht.

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