Dienstag, 28. September 2010

Fundstücke IX

Von Stefan Sasse

Die SZ berichtet über einen interessanten Fall zum Thema Holocaust und Meinungsfreiheit: Im Jahr 2004 veröffentlichte der Politikwissenschaftler Konrad Löw im "Deutschland Archiv", einer zur Bundeszentrale für Politische Bildung gehörenden Zeitschrift, einen Artikel mit dem Titel "Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte", indem er die Theorie einer "deutsch-jüdischen Symbiose" im Dritten Reich postulierte. In Kurzform gebracht erklärte er, die Mehrheit der Deutschen sei nicht antisemitisch gewesen und habe mit den Juden sympathisiert; gleicherzeitig hätten gerade die mit den Deutschen kollaborierenden Juden, die damit "ihr nacktes Leben retten" wollten, ihren eigenen Leuten sehr großen Schaden angetan. Als die BpB merkte, dass sie diesen Artikel veröffentlicht hatte, hielt sie die größtenteils noch nicht ausgelieferte Auflage zurück, stampfte sie ein und entschuldigte sich öffentlich. Diese Reaktion wurde nun vom Bundesverfassungsgericht als "nicht angemessen" verurteilt. In der Begründung erklärte das Gericht, dass die BpB die Meinungsfreiheit von Privatpersonen achten müsse, sofern diese nicht extremistisch sei und mit ihr in Verbindung gebracht werden könne, und dass sie nicht ihre Geschichtsdefinition als einzig verbindliche hinstellen dürfe. Dieses Urteil ist richtig. Eine Art von oben verordnete Zensur, die Forschung nicht zulässt wenn sie zu Ergebnissen kommt, die nicht dem herrschenden Bild entsprechen, spielt eher Extremisten in die Hände. An dem Fakt des Holocaust ändert sich durch Löws Thesen nichts. Natürlich könnte man sagen, dass er analog zum Fall Steinbach historisch richtige Fakten ausgesprochen hat, diese jedoch zu merkwürdigen Implikationen führen (à la "Die Juden haben den Holocaust selbst mit durchgeführt"). Das ist allerdings in einem dezidiert wissenschaftlichen Magazin nicht zulässig, im Gegensatz zu Steinbachs schnoddrig hingeworfenem Unsinn.

NACHTRAG: Prantl argumentiert dagegen. 

5 Kommentare:

  1. In die gleiche Kerbe schlägt Gregor Wettberg bei moenikes.de: http://www.moenikes.de/ITC/2010/09/29/der-feuilleton-und-die-jura/
    Was Prantl schreibt, ist "Unsinn".

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  2. Ihr habt die Nr. VIII zweimal verwendet.

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  3. Wird hier nicht, wie so oft Meinungsfreiheit ein wenig merkwürdig benutzt? Die BpB hat ja nicht versucht eine Veröffentlichung des Textes zu verbieten, sie hat sich nur (relativ spät) geweigert ihn selbst zu veröffentlichen. Auch wenn die Äußerung der Meinung frei ist, so ist es doch noch etwas anderes von der BpB zu erwarten, dass sie bereit ist unter allem was durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist auch hren Namen sehen zu lassen.

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  4. Ja, aber darum geht es mir gar nicht. Mir geht es um diese dämlichen selbst auferlegten Tabus, die jeden wissenschaftlichen Fortschritt behindern.

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