Dienstag, 17. August 2010

Fundstücke II

Von Stefan Sasse

Kennen Sie die "World Holdings" mit Sitz in Florida? Nein? Die deutsche Regierung bisher auch nicht. Von dieser Firma wurde sie aber nun verklagt, auf rund 208 Millionen Dollar, die World Holdings dem Deutschen Reich im Ersten Weltkrieg geliehen hat und die Hitler, laut den Anwälten der Firma, absichtlich nicht zurückbezahlte. Die Absurdität dieser Forderung erschließt sich einem erst wenn man sich vor Augen hält, dass die Bundesrepublik Deutschland der offizielle Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, eine Behauptung, für die man jahrzehntelang einen erbitterten diplomatischen Krieg gegen die DDR gefochten hat. Das hat natürlich auch seine Schattenseiten, gehen doch nicht nur Rechts-, sondern auch Schuldtitel auf so einen Rechtsnachfolger über. Das Schicksal der Forderungen der World Holding wird nun im Gerichtssaal entschieden. World Holding argumentiert, dass Hitler die Zahlungen bewusst eingestellt habe, die deutsche Regierung, dass die Schuldscheine im Zweiten Weltkrieg verloren gegangen seien. Manchmal werfen selbst winzige Ereignisse Schatten bis in die Gegenwart.

6 Kommentare:

  1. Kleine Anmerkung bzw. Korinthenkackerei:

    "Das Grundgesetz (...) geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (...) Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich""

    Quelle:
    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078

    ;-)

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  2. Gut, da hast du natürlich Recht. Aber gemeint hab ich das Gleiche, so! :)

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  3. Gibt es in den USA oder im Völkerrecht nirgendwo ein Rechtsinstitut wie die Verjährung?
    Ansonsten könnte Deutschland ja mal versuchen, von Italien Schadensersatz für durch die Römer getötete Germanen zu verlangen. Vielleicht klappt's ja ;)

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  4. Natürlich gibt es das, aber doch nicht für Schulden! Es geht ja nicht um Verbrechen, es geht um Schulden. Und die verjähren nicht.

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  5. Ähh... Forderungen verjähren sehr wohl. Zumindest im deutschen Recht. Wie es international aussieht, weiß ich nicht; Aber sollten Forderungen nicht verjähren, wären Staatsbankrotte sehr viel schwieriger. Denn die faktische Einstellung der Zahlungen würde nicht zu einem Untergang der Forderung führen, so dass man bei einem wiedererstarken des Staates im Endeffekt doch die Zahlung einklagen könnte. Ganz egal, ob es 10, 100 oder 1000 Jahre dauert.
    Neben der Verjährung würde mir übrigens noch das Rechtsinstitut der Verwirkung einfallen; Nach etlichen Jahrzehnten muss man sich eigentlich fragen, ob der Anspruch nicht inzwischen verwirkt wurde, weil niemals Maßnahmen getroffen wurden, um die Ansprüche einzutreiben.

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  6. Ich kenne mich da ehrlich gesagt nicht gut genug aus. Aber ich denke auch nicht, dass die damit durchkommen werden.

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